04.08.2014

Vöhringen: Böswilliger Fehlalarm

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Ein „böswilliger Fehlalarm“, so berichtet Kreisbrandinspektor (KBI) Werner Wildt, rief am Freitagvormittag gegen 10.30 Uhr die Feuerwehren aus Vöhringen, Illerberg und Weißenhorn sowie den Rettungsdienst in die Vöhringer Stadtmitte. Mit der Meldung „Zimmerbrand im Jugendhaus an der Illerstraße mit Personen in Gefahr“ hatte die Leitstelle die Einsatzkräfte alarmiert. Innerhalb kürzester Zeit waren zwei Löschfahrzeuge aus Vöhringen, eines aus Illerberg sowie die Drehleiter aus Weißenhorn – die Vöhringer befindet sich derzeit in Reparatur – beim Jugendhaus gegenüber des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ vorgefahren. Hinzu kamen zwei Rettungswagen, davon je einer für die vermuteten Verletzten und einer zur Absicherung der unter Atemschutz vorgehenden Feuerwehrleute, sowie Notarzt und ein Rettungsdienst-Einsatzleiter. Schnell hatten die ersten eintreffenden Helfer festgestellt, dass kein Feuer zu finden war; sogar die Eingangstüre des Jugendhauses war verschlossen. Der Schlüssel war schnell beschafft, aber auch eine Absuche im Haus blieb ohne jedes Ergebnis. Somit blieb nur die Erkenntnis, dass sich eine bisher unbekannte Anruferin keinen Scherz, sondern eine ausgewachsene Straftat geleistet hatte. „Missbrauch von Notrufen“ ist gemäß Strafgesetzbuch kein Witz, sondern wird strafrechtlich verfolgt und auch streng geahndet. „Die Feuerwehrleute sind alle vom Arbeitsplatz weg in den Einsatz gegangen“ berichtet KBI Wildt, und hinzu kommt, dass sämtliche Helfer und Fahrzeuge in der Zeit des unnötig ausgelösten Einsatzes nicht für andere echte Notfälle zur Verfügung standen. Das kann lebensgefährlich werden, wenn beispielsweise bei einem schweren Unfall oder medizinischen Notfall in der fraglichen Zeit Rettungswagen und Notarzt von weiter entfernten Standorten aus anrücken müssen. Auch bei der Feuerwehr waren die Einsatzkräfte „gebunden“, wie es in der Fachsprache heißt, was nicht weniger bedeutet, als dass bei einem echten Brand oder Unfall andere Feuerwehren von weiter her hätten alarmiert werden müssen, die dann einen längeren Anfahrtsweg haben. Hinzu kommt eine unnötige Belastung für die Arbeitskollegen der Einsatzkräfte, die plötzlich ihren Arbeitsplatz verlassen, sowie für die Arbeitgeber, denen die Feuerwehr zu Dank verpflichtet ist, weil sie die Einsatzkräfte von ihrem Arbeitsplatz weggehen lassen. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung für die Freistellung kann das Verlassen des Arbeitsplatzes sogar dazu führen, dass ein Betrieb still steht, wenn ein Feuerwehrmann aus einer entsprechenden Position in den Einsatz geht. Dies wird zwar nicht oft vorkommen, aber wie hier bei einem Alarm mit „Personen in Gefahr“ hat Lebensrettung absoluten Vorrang. Neben einem Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft oder gar einer gerichtlichen Anklage kommen nun auf die bisher unbekannte Anruferin aber auch Schadenersatzansprüche in großer Höhe zu: Die Stadt Vöhringen macht die Kosten für die Einsatzkräfte und Fahrzeuge sowie für die Erstattung des Lohnausfalls und weiterer Kosten für die Arbeitgeber der Feuerwehrleute geltend, und auch Rettungsdienst und Notarzt werden ihre Kosten anmelden. Wie Hauptkommissar Werner Bräuer von der Illertisser Polizei bestätigt, sind die Ermittlungen der Anruferin im Gange, die offenbar die Rufnummernanzeige an ihrem Telefon unterdrückt hatte. Die Beamten sind sich dennoch sicher, die Frau zu ermitteln. Text und Bild: wis
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
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