15.11.2010

Wichtige Informationen zum Thema Notruf

Welcher Notruf ist der Richtige? Notrufe für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Landkreis Neu-Ulm. In der Fußgängerzone wird jemand belästigt, beraubt oder bedroht. Bei ihnen in der Familie ist jemand von der Treppe gefallen, Sie beobachten einen Banküberfall oder bei ihnen brennt die Mülltonne oder das Wohnzimmer. In diesen Fällen muss ein Notruf abgesetzt werden. Nur: Welcher Notruf ist der Richtige ? Die Polizei ist grundsätzlich über den Notruf 110 zu erreichen. Aus dem Landkreis Neu-Ulm läuft diese Nummer zur Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West in Kempten. Der Notruf 112 ist die Nummer der Feuerwehr und gleichzeitig der europaweite Notruf, über den in allen europäischen Ländern Hilfe erreicht werden kann. Die Rettungsleitstellen sind über die Telefonnummer 19 222 erreichbar. Diese Telefonnummer hat aber den Nachteil, dass sie im Gegensatz zu den Notrufnummern 110 und 112 in den Mobilfunknetzen nur mit der Vorwahl der Rettungsleitstelle in der jeweiligen Stadt benutzt werden kann. Daher werden derzeit in Bayern die Feuerwehrleitstellen und Rettungsleitstellen zu Integrierten Leitstellen zusammengelegt, damit der Rettungsdienst auch über Notruf 112 erreichbar ist. Aber keine Angst, die Telefonnummer 19 222 wird nicht abgeschaltet, sondern bleibt weiterhin erreichbar. Wer sich bei der Notrufnummer einmal vertan hat und aus Versehen statt der 112 die 110 oder umgekehrt gewählt hat, kann sofort zur gewünschten Stelle weitervermittelt werden, denn alle Leitstellen und Einsatzzentralen sind untereinander vernetzt. Notrufschema:
  • Wer meldet ?
  • Wo ist es passiert ?
  • Was ist passiert ?
  • Wie viele Personen sind betroffen ?
  • Warten auf Rückfragen !
Bei jedem Nutruf sollte erst dann aufgelegt werden, wenn die Leitstelle bestätigt hat, dass der Notruf richtig aufgenommen wurde und dass keine Rückfragen mehr zu klären sind. Deshalb gilt: Die Leitstelle und nicht der Anrufer beendet das Gespräch. Damit ist auch sicher gestellt, dass ein Anrufer trotz aller verständlichen Aufregung sämtliche notwendigen Informationen durchgibt. Bei Verkehrsunfällen ist es wichtig mitzuteilen, ob beispielsweise Personen in einem Fahrzeug eingeklemmt sind oder ob Gefahrgut beteiligt ist (orangefarbene Schilder am Transportfahrzeug). Falls auf diesen Gefahrguttafeln Zahlen stehen, ist es wichtig, diese der Leitstelle durchzugeben. Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z. B. wenn Straßennamen nicht vorhanden oder Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen. „Scheuen Sie sich nicht, den Notruf zu nutzen und bedenken sie, dass auch Sie einmal in die Situation kommen können, auf die beherzte Unterstützung von Helfern und Zeugen angewiesen zu sein ! Nach einem Notruf können Sie beruhigt sein, denn die Feuerwehr ist in der Regel spätestens 10 Minuten nach der Alarmierung am Schadensort“, erklärt hierzu Kreisbrandrat Alfred Raible. Die gesetzliche Vorgabe, dass die Feuerwehr innerhalb einer Hilfsfrist von zehn Minuten nach Notrufannahme jeden Ort erreichen muss, der innerhalb ihres Einsatzbereiches an einer öffentlichen Straße zugänglich ist, wird von den Städten und Gemeinden durch die Bereitstellung der entsprechenden Ausrüstung für die Wehren gewährleistet.
Artikel von: Wilhelm Schmid
Feuerwehren
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