21.01.2010

Nersingen: Löschtrupps kennen keine Landkreisgrenzen

Nersingen (ssu) - Angenommen ein Wohnhaus in Unterfahlheim brennt. Bisher habe in so einem Fall der Kommandant entschieden, welche Feuerwehren alarmiert werden, sagt Kreisbrandrat Alfred Raible - also in der Regel die aus den nächstgelegenen Orten. Eine neue Alarmierungsplanung schreibt nun vor, dass die schnellstmöglich zur Verfügung stehende Feuerwehr gerufen werden muss. In Unterfahlheim kann das durchaus ein Löschtrupp aus dem Landkreis Günzburg sein. Das Gleiche gilt freilich andersherum: „Bisher war für uns an der Landkreisgrenze Schluss. In Zukunft kommen wir dann vielleicht auch im Bibertal zum Einsatz“, erklärte Peter März, der Kommandant der Feuerwehr Straß, kürzlich vor dem Nersinger Gemeinderat. Und da die Kollegen dort schwächer ausgerüstet seien, werde man vermutlich des Öfteren angefordert, gab März zu bedenken. Dass diese - eigentlich feuerwehrinternen - Überlegungen auch den Gemeinderat beschäftigten, hat einen Grund: Die Wehren der Großgemeinde haben zusammen mit der Kreisbrandinspektion Neu-Ulm ein Fahrzeugkonzept für die nächsten zehn Jahre entwickelt. Einhelliger Tenor darin: Um ihren Aufgaben auch in Zukunft nachkommen zu können, muss der Fuhrpark der Feuerwehren im momentanen Umfang erhalten bleiben. Jedes Jahr eine neue Anschaffung Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren jährlich eine Neuanschaffung - als Ersatz für ein veraltetes Fahrzeug etwa - ansteht. „Diesen Plan sollte man auch einhalten“, riet Kommandant März. Sonst komme es zu einem „Stau“ - und folglich zu zu hohen Kosten auf einen Schlag. Der Gemeinderat nahm das Konzept zur Kenntnis, nun werden sich die Fraktionen dazu Gedanken machen. Intensiv mit der Sache auseinandersetzen wird sich das Gremium dann im Rahmen der Haushaltsplanung. Ein direkter Zusammenhang zwischen Geräte- oder Fahrzeuganschaffung und neuem Alarmierungskonzept besteht Kreisbrandrat Alfred Raible zufolge dennoch nicht: „Für den Grundschutz hat jede Gemeinde selbst zu sorgen.“ Dass es künftig öfter zu Einsätzen über die Landkreisgrenze hinaus kommen könnte, wirke sich somit nicht auf die Planungen in einer Gemeinde aus. „Das hat der Gesetzgeber mit der Änderung schließlich nicht beabsichtigt.“ Zudem gebe es in der Praxis heute schon viele landkreisübergreifende Einsätze, so Raible: „Wenn Elchingen eine Drehleiter anfordert, kommt immer die Feuerwehr aus Langenau.“ Neu ist nur, dass dieses Vorgehen nun im Gesetz festgeschrieben sei.
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
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