15.04.2013

Ritzisried: Ryanair-Pilot entdeckt Feuer im Wald

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„Waldbrand zwischen Ritzisried und Kettershausen!“ – Mit dieser Meldung wurden am Sonntagnachmittag zahlreiche Feuerwehren aus dem Landkreis Neu-Ulm und dem benachbarten Unterallgäu in Marsch gesetzt. Nicht, wie zunächst angenommen, ein Segelflieger, sondern ein Pilot der Fluggesellschaft Ryanair hatte auf dem Flug von London zum Allgäu-Airport in Memmingerberg aus seiner großen Passagiermaschine heraus in dem Waldgebiet um die ehemalige Raketenstation (heute „Autokontor Bayern“) verdächtigen Rauch aufsteigen sehen und daraufhin einen Notruf an die „Integrierte Leitstelle Donau-Iller“ gesandt. Nach Erkundung durch eine der alarmierten Feuerwehren stellte sich heraus, dass die Ursache des Rauchs ein Reisigfeuer war, das zudem noch laut Polizei beim zuständigen Bürgermeister angemeldet gewesen sein sollte. Unkontrolliertes Feuer muss gemeldet werden Die Frage, ob nun ein solcher Feuerwehreinsatz nötig gewesen sei, beantwortet Kreisbrandrat Bernhard Schmidt mit einem klaren Ja. Wie er bereits Anfang Januar erklärt hatte, gibt es streng genommen gar kein „angemeldetes“ Feuer. Damals war wegen eines Lagerfeuers bei Illereichen und eines angeblichen Bauernhofbrandes bei Gannertshofen, der sich dann als Vollmondschein herausgestellt hatte, alarmiert worden. „Jeder, der ein Feuer feststellt und nicht 100-prozentig sicher sagen kann, dass es unter Kontrolle ist, hat die gesetzliche Pflicht, einen Notruf über die 112 abzugeben!“ Die „Anmeldung“ eines Reisigfeuers beim Bürgermeister als Ordnungsbehörde sei zwar durchaus sinnvoll; es gebe dafür, so Kreisbrandrat Schmidt, aber keinen gesetzlich geregelten Meldeweg. Der zuständige Bucher Bürgermeister Roland Biesenberger erklärt das Ganze aus seiner Sicht so: Im fraglichen Waldgebiet am Kohlstattberg waren Nutzungsberechtigte beschäftigt. Diese hätten ihm vor einiger Zeit ganz allgemein gemeldet, dass sie dort auch immer wieder einmal Forstfeuer anzünden würden, um Reisigreste zu beseitigen. Er habe deshalb am Sonntag sofort die Leitstelle in Krumbach verständigt und zudem habe ihn bald nach der Alarmierung ein Gemeinderat angerufen, der mit der Rennertshofener Wehr bereits am Ort des Geschehens eingetroffen war. Weiter berichtet Biesenberger, dass er auch die Bucher Feuerwehrleute sofort informiert habe, die im ersten Löschfahrzeug unterwegs waren. Inzwischen sei aber bereits ein Polizeihubschrauber im Anflug gewesen und dieser habe dann das Bucher Einsatzfahrzeug zur Brandstelle gelotst. Lieber einmal umsonst, als einmal zu spät alarmieren Dort war das Feuer inzwischen heruntergebrannt, sodass man nur noch sicherheitshalber die Glutreste abgelöscht habe. Bürgermeister und Kreisbrandrat sind sich einig, dass somit alles seinen richtigen Weg gegangen ist. Der Grundsatz „lieber einmal umsonst alarmiert als einmal zu spät“ wird also auch in Zukunft gelten. Ergänzend erklärt Schmidt, dass der Disponent in der Leitstelle, der den Notruf angenommen habe, höchstens noch anstelle des Alarmstichwortes „Waldbrand“ den Begriff „Verdächtige Rauchentwicklung“ hätte verwenden können, womit weniger Einsatzfahrzeuge in Marsch gesetzt worden wären. Diese Entscheidung, so Schmidt weiter, müsse der Disponent aber aufgrund der Meldung innerhalb weniger Sekunden treffen und im Hinblick darauf sei die Alarmierung durchaus richtig gewesen. Im Übrigen braucht, wie schon wiederholt berichtet, auch derjenige keine Folgen zu befürchten, der im guten Glauben, ein Feuer zu melden, einen Notruf abgibt, obwohl sich dann herausstellt, dass kein Schadensfall vorliegt. Das wird dann allenfalls als „Irrtum des Meldenden“ im Einsatzbericht vermerkt und zieht keinerlei Kosten oder gar Strafen für den Anrufer nach sich. Info: Notruf bei Bränden Paragraf 2 der „Verordnung zur Verhütung von Bränden“ des Freistaates Bayern besagt eindeutig: „Wer einen Brand wahrnimmt, hat ihn sofort zu löschen und Personen, die gefährdet werden, zu warnen, wenn es zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten. Kann die Person den Brand nicht sofort löschen, so hat sie unverzüglich die Feuerwehr herbeizurufen.“ (Quelle: Bayerische Rechtssammlung II, S. 615, Stand 10.12.2012) Für den Notruf gilt europaweit aus allen Telefonnetzen – fest und mobil – die gebührenfreie Nummer 112. 1. Bild: So sieht es aus, wenn vom Flugzeug aus ein Brand im Wald entdeckt wird: Unser Bild entstand auf den Tag genau vor zwei Jahren, als Pilot Philipp von Criegern vom Stützpunkt Illertissen der Luftrettungsstaffel Bayern ein Feuer in der Nähe von Jedesheim entdeckte. Er war als Luftbeobachter auf einem Überwachungsflug, der wegen der damaligen Trockenheit von der Regierung von Schwaben angeordnet worden war. Bild: v. Criegern / Text: wis 2. und 3. Bild: Das Reisigfeuer der Nutzungsberechtigten am Sonntag im Wald bei Ritzisried war schon heruntergebrannt. Die Feuerwehren beschränkten sich auf Nachlöscharbeiten. Bilder: KBM Hubert Berger Ergänzung: Im Einsatz waren neben den unten aufgeführten Wehren aus dem Landkreis Neu-Ulm auch mehrere aus dem Landkreis Unterallgäu. geändert und ergänzt: 16.04.2013 -wis-
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
Feuerwehren
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