29.12.2012

Buch-Gannertshofen-Imberg: Täuschungsalarm

AA_Imberg-23-09-10-016.jpg
Genau einen Tag nach dem Alarm, bei dem die Feuerwehren irrtümlich nach Illereichen gerufen worden waren (IZ berichtete), piepsten die Funkmeldeempfänger und heulten die Sirenen erneut: Laut Alarmmeldung der Integrierten Leitstelle Donau/Iller sollte ein landwirtschaftliches Anwesen auf dem Imberg beim Bucher Ortsteil Gannertshofen brennen. So wurden die Wehren aus Gannertshofen, Bubenhausen, Buch, Obenhausen/Dietershofen, Tiefenbach und Weißenhorn in Marsch gesetzt. Zusätzlich rückten die Führungskräfte der Kreisbrandinspektion, der Einsatzleitbus des Landkreises Neu-Ulm aus Senden, die dazu gehörige „Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung“ sowie der Rettungsdienst und der Fachberater des THW Krumbach aus. Um 17.22 Uhr war der Alarm ausgelöst worden; drei Minuten später waren die meisten Einsatzkräfte bereits unterwegs, als die Leitstelle über Funk den Befehl „Einsatzabbruch !“ durchgab. Wie sich heraus stellte, hatte ein Anrufer aus Gannertshofen roten Lichtschein über dem Wald in Richtung Roggenburg / Messhofen gesehen und daraus den Schluss gezogen, dass der Imberghof in Flammen stehe. Bei näherem Hinsehen stellte der Anrufer dann selbst fest, dass er sich getäuscht hatte: Hinter dem Wald war der Vollmond aufgegangen, und dessen Schein hatte den Mann irritiert. Er rief deshalb sofort wieder bei der Leitstelle an, die sämtliche Einsatzfahrzeuge auf der Anfahrt wieder zurück rief. So konnten rund zweihundert Feuerwehr- und Rettungsdienst-Einsatzkräfte doch noch einen ruhigen Feierabend verbringen. Der Alarm wurde mit dem Stichwort „B 4 – Brand Bauernhof“ so umfangreich ausgelöst, weil spätestens seit einer großen Übung vor zwei Jahren bekannt ist, dass die Löschwasserversorgung für den dortigen Bauernhof, auf dem eine Pferdepension betrieben wird, sehr schwierig ist. Als „Täuschungsalarm“ und „Irrtum des Meldenden“ werden bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Technischem Hilfswerk Einsätze bezeichnet, bei denen die Person, die den Notruf ausgelöst hat, infolge eines Irrtums der ehrlichen Überzeugung ist, dass Hilfe benötigt wird. Selbstverständlich entstehen für den Notrufer in diesem Fall keine Kosten und es werden ihm auch keine Vorwürfe gemacht – im Gegenteil ist es aus Sicht der Hilfsorganisationen besser, wenn „lieber einmal zu viel als zu wenig“ alarmiert wird, sofern man annehmen muss, dass ein echter Notfall vorliegt. Kreisbrandrat Dr. Bernhard Schmidt betont ausdrücklich, dass sowohl der Notrufer vom Donnerstagabend in Illereichen als auch der vom Freitag in Gannertshofen vollkommen richtig gehandelt haben. Jeder Bürger ist gemäß der „Verordnung zur Verhütung von Bränden“ im Brandfall zur sofortigen Hilfe verpflichtet. Dort heißt es in § 1: „Wer einen Brand wahrnimmt, hat ihn sofort zu löschen, wenn es ihm zumutbar, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Kann er den Brand nicht sofort löschen, so hat er unverzüglich öffentliche Hilfe herbeizurufen.“ Dies gilt, so Schmidt weiter, auch im Fall eines sogenannten „angemeldeten“ Feuers. Die Leitstelle muss auch hier schon beim geringsten Zweifel, z. B. über den genauen Ort, Alarm auslösen. Der Notruf ist europaweit über die Telefonnummer 112 aus allen Fest- und Mobilfunknetzen kostenlos auszulösen. Im Gegensatz dazu ist deutlich zu unterscheiden der „Böswillige Fehlalarm“, also das bewusste und mutwillige Vortäuschen eines angeblichen Notfalls, der in Wirklichkeit gar nicht extistiert. Dies wird strafrechtlich als „Missbrauch von Notrufeinrichtungen“ gemäß Paragraf 145 StGB verfolgt und mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft geahndet. (wis) Bildtext: Im September 2010 hatten die Feuerwehren eine große Übung bei dem landwirtschaftlichen Anwesen auf dem Imberg bei Gannertshofen durchgeführt, wo sich bestätigte, dass die dortige Löschwasserversorgung schwierig ist. Deshalb wird bei einem dort angenommenen Brand eine hohe Alarmstufe ausgelöst. Bild: wis
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
Feuerwehren
WeißenhornBubenhausenBuchObenhausen-DietershofenGannertshofenSendenTiefenbachTHWLandkreis Neu-Ulm
zurück