16.08.2008

Himmelslaternen sind brandgefährlich

Von Bernhard Junginger (Illertisser Zeitung) Illertissen/Neu-Ulm - Dass sie regelmäßig UFO-Alarm auslösen, ist längst nicht das Gefährlichste an den chinesischen Himmelslaternen, warnt die Feuerwehr. "Diese Dinger steigen zu lassen, ist buchstäblich brandgefährlich", sagt Kreisbrandrat Alfred Raible (Illertissen). Dass die meist kugelförmigen Flugkörper aus hauchdünnem Reispapier, die von einem kleinen Brenner befeuert, wie Heißluftballons in den nächtlichen Himmel steigen, immer beliebter werden, macht den Brandschützern größte Sorgen. Denn sie enthalten eine brennbare Substanz, sodass eine niedergehende Laterne leicht Brände auslösen könnte. Ein solcher Fall sei zwar im Landkreis Neu-Ulm noch nicht vorgekommen, sagt Raible, doch angesichts der zunehmenden Zahl der Sichtungen sei es nur noch eine Frage der Zeit, "bis etwas passiert". Ein IZ-Leser hat kürzlich eine brenzlige Situation mit einer solchen "Kong-Ming-Laterne" erlebt: "Es war bei einer Geburtstagsparty, da haben wir drei solcher Laternen steigen lassen. Als sie gerade erst etwa 30 Meter hoch flogen, setzte stärkerer Wind ein. Die Laternen trieben genau in Richtung eines Aussiedlerhofs mit Scheunen und Viehställen". Wie der Leser weiter berichtet, seien Feuerwehrleute unter den Partygästen gewesen, denen angst und bange geworden sei. "Zum Glück ist nichts passiert, aber so schön diese Dinger sind, sie gehören eigentlich verboten", berichtet der Leser von dem brenzligen Erlebnis. Was er nicht wusste: Die Flugkörper sind in Bayern bereits verboten. Sie gelten als "unbemannte Ballone, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird" und fallen damit unter die Verordnung zur Verhütung von Bränden. Kreisbrandrat Alfred Raible hat darauf in einem Rundschreiben an die Feuerwehrkommandanten eindrücklich hingewiesen. Es sei streng untersagt, die auch als Himmelsballone, Skylaternen, Skyballone oder Fluglaternen bezeichneten Objekte aufsteigen zu lassen. Wer sich daran nicht halte, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Es handele sich bei den frei fliegenden, unbemannten Heißluftballonen um nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten, aus fachlicher Sicht bestünden schwere Bedenken wegen der Sicherstellung des Brandschutzes im Umkreis der fliegenden oder unkontrolliert landenden Ballone. Aus diesem Grunde könne eine Gemeinde auch keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Auch bei der Polizei ist das Problem bekannt: "Wenn diese Lampions jetzt im Sommer in eine trockene Hecke oder in den Wald geraten, kann es schnell zu einem Brand kommen", sagt Werner Bräuer von der Polizei Illertissen. Bei Hochzeiten würden die Himmelslaternen immer wieder zum Einsatz kommen - wohl aus Unkenntnis des Verbots, sagt Bräuer. Immerhin sind die Flugkörper inzwischen so bekannt, dass sie kaum noch für unbekannte Flugobjekte (UFOs) gehalten werden. An solche hatte ein Ehepaar in Gannertshofen im vergangenen Februar gedacht, das rund 15 knallorangefarbene Kugeln am Himmel stehen sah. Werner Walter vom Centralen Erforschungsnetz Außergewöhnlicher Himmelsphänomene (CENAP) in Mannheim hatte das Phänomen damals nach einer Anfrage unserer Zeitung "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" Himmelslaternen zugeschrieben. Aus dem ganzen Bundesgebiet würden über die sogenannte UFO-Hotline in jüngster Zeit zahlreiche ähnliche Berichte über vermeintliche fliegende Untertassen eingehen. Vor einer Invasion der Marsmenschen müsse sich also niemand fürchten, so das Fazit der UFO-Experten - wohl aber vor großer Brandgefahr.
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
Feuerwehren
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