11.10.2016

Dachaufsetzer für Fahrten im Privat-Pkw zum Einsatz bzw. ins Gerätehaus

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Sollen Rettungskräfte diese Schilder auf ihren Autos anbringen dürfen? Viele Rettungskräfte nutzen Hinweisschilder auf dem Autodach, um schneller zu einem Einsatz zu gelangen. Doch diese Schilder sind umstritten. Wenn bei Jürgen Karl der Piepser geht, dann ist Eile geboten. Schnell springt der Kreisbrandmeister in sein Auto und fährt zum Einsatz. Brennt ein Wohnhaus oder ist eine Person nach einem Autounfall eingeklemmt, muss es mitunter schnell gehen – tut es aber nicht immer. Zwar hat der Gesetzgeber Feuerwehrleuten im Einsatz für den Straßenverkehr gewisse „Sonderrechte“ eingeräumt – so dürfen sie im Notfall beispielsweise schneller fahren als erlaubt –, weil Karl aber oftmals mit seinem Privatwagen ohne Blaulicht unterwegs ist, hat auch er mit den Tücken des täglichen Verkehrs zu kämpfen. Aus diesem Grund hat sich Karl vor einigen Jahren ein gelbes Warnschild mit dem Hinweis „Feuerwehr im Einsatz“ für sein Autodach gekauft. In der Hoffnung, dass die anderen Verkehrsteilnehmer es sehen und ihm im Notfall Platz machen und Verständnis für eine rasantere Fahrweise aufbringen. Das Unfallrisiko der Einsatzkräfte ist besonders hoch Für diese Schilder macht derzeit auch der Landesfeuerwehrverband im Rahmen seiner Aktionswochen Werbung. Er mahnt aber gleichzeitig zu besonderer Sorgfalt. Schon bei Fahrzeugen mit Blaulicht und Sirene sei das Risiko für einen schweren Unfall achtmal so hoch wie im normalen Straßenverkehr. Bei Einsatzfahrten mit Privatautos liege das Risiko noch deutlich höher. Die Dachaufsetzer könnten das Risiko mindern, seien aber keineswegs ein Allheilmittel, weiß auch Jürgen Karl aus eigener Erfahrung. Zum einen sei das Schild nicht so auffällig, dass es jeder Verkehrsteilnehmer sofort erkennt. Zum anderen könne das „Gefühl von Sonderrechten“ bei manchem jungen Feuerwehrmann eine riskante Fahrweise provozieren. Davor warnt auch Kreisbrandrat Bernhard Schmidt: „Der Gebrauch ist immer mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein und entsprechenden Schulungen verbunden. Es liegt in der Verantwortung des Kommandanten, diejenigen, die über die Stränge schlagen, zu erkennen und zu belehren.“ Das Licht am Hinweisschild darf nicht eingeschaltet werden Dennoch befürwortet er den Einsatz der Dachaufsetzer. Sie könnten bei verantwortungsbewusstem Umgang nützlich sein und bei anderen Verkehrsteilnehmern für Verständnis sorgen. Diese Erfahrung macht regelmäßig auch Jürgen Karl. Gerade bei längeren Fahrten sei er immer wieder dankbar für das Hinweisschild. Wenig Verständnis hat er hingegen für eine gesetzliche Regelung bezüglich der Schilder. Diese seien in der Regel nämlich mit einer Beleuchtung ausgestattet, die gerade in der Nacht hilfreich sein könne: „Nur leider ist es verboten, das Licht anzuschalten“, sagt Karl und würde sich eine Änderung der Gesetzeslage wünschen. Text: Wilhelm Schmid (KFV NU) und Michael Böhm (NUZ) - es wurde eine Presseinformation des Landesfeuerwehrverbandes Bayern umgearbeitet
Mit freundlicher Genehmigung der
Neu-Ulmer Zeitung
Feuerwehren
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