11.09.2015

Feuerwehrleute müssen sich nicht vor Datenklau fürchten

Kreisbrandrat will Bedenken gegen Bedarfspläne ausräumen. Angaben dienen zur Berechnung der Ausrückzeiten. „Die Vorteile überwiegen bei Weitem und die persönlichen Daten bleiben selbstverständlich geheim.“ – Kreisbrandrat Bernhard Schmidt zeigt zwar Verständnis, dass bei Feuerwehrkommandanten wie jüngst in Osterberg im Zusammenhang mit den zurzeit vielerorts entstehenden Feuerwehrbedarfsplänen Datenschutz-Bedenken geäußert werden. Er kann diese aber ausräumen. Mit den von Fachbüros ausgearbeiteten Plänen sollen die Gemeinden abschätzen können, welcher Aufwand zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe in den kommenden Jahren erforderlich ist. Deshalb erklärt Schmidt auf Nachfrage, dass wegen der dafür erfragten persönlichen Angaben der Feuerwehrleute niemand besorgt sein müsse. Die Aktiven sollen für die Ausarbeitung der Bedarfspläne angeben, wo sie wohnen, wo sie arbeiten und wie sie bei Tag und Nacht für den Einsatz zur Verfügung stehen. „Die Angaben kommen natürlich nicht mit Namen in den Plan. Die Datenschutzgesetze müssen von den Fachbüros selbstverständlich eingehalten werden“, versichert der Kreisbrandrat. Notwendig sind die persönlichen Daten, um feststellen zu können, wie lang die Ausrückzeit bei Tag und bei Nacht ist, wie viele Minuten also eine Feuerwehr braucht, um in den Einsatz zu kommen. Schließlich könne ja sein, dass beispielsweise zahlreiche Aktive außerhalb ihres Wohnortes arbeiten und deshalb zu bestimmten Zeiten nur mit Verspätung oder gar nicht zur Verfügung stehen. Das muss bei der Leitstelle hinterlegt werden, damit im Notfall gleich weitere Wehren alarmiert werden und nicht erst nachgefordert werden müssen. Schmidt bittet deshalb die Kommandanten, die Gemeinde bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe mit möglichst genauen Daten zu unterstützen, und er versichert nochmals, dass sie dies guten Gewissens tun können. „Wer will, kann seine Daten auch ohne Namen abgeben. Denn der Planer interessiert sich nicht dafür, ob der Feuerwehrmann X oder Y heißt. Er muss nur wissen, wann und wie schnell derjenige im Alarmfall zur Verfügung steht, und ein Bedarfsplan ohne Daten geht nicht.“ Wenn dann der Plan steht, ist der Kommandant dafür zuständig, mit der Gemeinde zu überlegen, was zu tun ist, um die Schlagkraft der Feuerwehr für die Zukunft zu gewährleisten. „Das kann eine Werbeaktion für neues Personal oder die Frage der Fahrzeugbeschaffung sein; es kann aber auch um den Standort für ein neues Gerätehaus gehen. Hierbei ist dann nicht nur darauf zu achten, wie schnell die Feuerwehr vom Gerätehaus zum Einsatz kommt, sondern eben auch, wie schnell die ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Alarmfall von ihrer Wohnung oder ihrem Arbeitsplatz zum Gerätehaus gelangen, um überhaupt erst einmal ausrücken zu können“, erklärt der Kreisbrandrat weiter. Er erlebe immer wieder, so Schmidt abschließend, dass die Datenlage für die Planungen „zu mager“ sei und er bittet die Kommandanten, ihren Gemeinden dafür jede Unterstützung zu geben, zumal keine Befürchtungen hinsichtlich Datenschutz bestehen müssten. (wis)
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
Feuerwehren
Landkreis Neu-Ulm
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