03.12.2014

Länderübergreifende Vereinbarung wg. Einsatzleitung

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Wer auf der Autobahn 8 von München nach Stuttgart fährt, der überquert im Bereich um das Elchinger Kreuz gleich drei Mal die bayerisch-württembergische Landesgrenze, und auch auf der A 7 geschieht dieser meist unbewusste "Grenzübertritt" von Langenau bis Dettingen zwei Mal. Für den "gewöhnlichen" Verkehrsteilnehmer hat das nichts zu bedeuten, aber nach einem Unfall kann das zu bürokratischen Verwirrungen führen, wenn sich etwa ein Autofahrer durch Maßnahmen einer württembergischer Feuerwehr beeinträchtigt fühlt, die auf bayerischem Gebiet tätig war oder umgekehrt. Noch wichtiger ist im Notfall die Frage, welche Feuerwehr die Einsatzleitung hat, wenn sowohl bayerische als auch württembergische Feuerwehren gemeinsam an einer Unfallstelle tätig werden. Die Frage, wer "den Hut auf hat", war zwar bisher nie ein Problem und wurde stets schnell und je nach Lage geregelt; die verantwortlichen Behörden auf beiden Seiten der Landesgrenze wollten nun aber Rechtssicherheit schaffen, um unnötige Verwirrung zu vermeiden. Peter Dieling, im Landratsamt Neu-Ulm als Geschäftsbereichsleiter für die Feuerwehren zuständig, hatte nun in Absprache mit Kreisbrandrat Dr. Bernhard Schmidt sowie den Verantwortlichen aus den Landkreisen Günzburg, Alb-Donau und Biberach eine Vereinbarung ausgearbeitet, die - ausgehend vom Rechtsgrundsatz der Amtshilfe - eindeutig Klarheit schafft. Die Autobahnen wurden zwischen den diversen Anschlussstellen und Betriebsumfahrten - das sind Behelfsein- und -ausfahrten, die nur von Autobahnmeisterei und Rettungsfahrzeugen benutzt werden dürfen - in Abschnitte eingeteilt, und darin wurde auf Dauer festgeschrieben, welche Feuerwehrführung ohne Rücksicht auf die Landesgrenze die Verantwortung übernimmt. Diese Festschreibung richtet sich sowohl nach den Anfahrtswegen als auch nach der Fahrtrichtung, auf der ein Unfall passiert ist. So leitet die Feuerwehr Altenstadt die Einsätze auf der A 7 in Richtung Süden von Altenstadt bis Dettingen, und umgekehrt ist die Feuerwehr Erolzheim in Richtung Norden von Dettingen bis Altenstadt zuständig. Im Bereich um das Elchinger Kreuz, also von Ulm-Ost bis Leipheim und von Nersingen bis Langenau, stellen die Feuerwehren Langenau, Oberelchingen, Thalfingen, Ulm und Leipheim je nach Lage der Unfallstelle den Einsatzleiter. Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung, die vor wenigen Tagen im Landratsamt Neu-Ulm stattfand, legte Kreisbrandrat Dr. Bernhard Schmidt großen Wert auf die Feststellung, dass selbstverständlich bei Unfällen oder Fahrzeugbränden und ähnlichen Notfällen wie bisher sämtliche notwendigen Feuerwehren ohne Rücksicht auf die Lage der Einsatzstelle alarmiert und auch tätig werden. Die beteiligten Führungskräfte zeigten sich übereinstimmend mit der neuen Regelung sehr zufrieden. Info: An der Alarmierung der Feuerwehr im Notfall ändert sich durch die neue Vereinbarung über die Einsatzleitung nichts. Unter der Telefonnummer 112 kann jederzeit schnelle und effektive Hilfe angefordert werden. Die 112 ist aus allen Telefonnetzen - Festnetz und mobil - in ganz Europa gebührenfrei erreichbar. Bildunterschrift: Über die neue Regelung der Feuerwehr-Einsatzleitung auf den grenzüberschreitenden Autobahnabschnitten freuen sich: (von links) Kommandant Leo Steinhauser, Dettingen, Kreisbrandmeister-Stellvertreter Andreas Bochtler, Landkreis Biberach, Kommandant Michael Guter, Erolzheim, Kreisbrandmeister Harald Bloching, Alb-Donau-Kreis, Kommandant Karlheinz Mödinger, Langenau, Geschäftsbereichsleiter Peter Dieling, Landratsamt Neu-Ulm, Brandoberamtsrat Reiner Schlumberger, Feuerwehr Ulm, Kreisbrandrat Robert Spiller, Günzburg und Kreisbrandrat Dr. Bernhard Schmidt, Neu-Ulm. Text und Bilder: wis
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
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