04.05.2013

Nordholz: Inspektion

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Mit knapp dreißig Feuerwehrleuten, darunter die stolze Zahl von zehn Jugendlichen – meldete Kommandant Andreas Vogel die Freiwillige Feuerwehr Nordholz zu der in dreijährigem Turnus vorgeschriebenen Inspektion an. Zunächst wurde der Löschgruppenaufbau gemäß Dienstvorschrift vorgeführt, und dann ging es zu einem angenommenen Garagenbrand in einem Wohnhaus „Zum Ghag“. Nach der Erkundung durch Einsatzleiter Ronald Bentenrieder wurde eine stabile Wasserversorgung von einem Hydranten hergestellt und mit zwei C-Rohren und einem B-Rohr ein Löschangriff vorgetragen. Die weitere Erkundung ergab, dass ein Vorgehen ins Innere des mithilfe einer Nebelmaschine „verrauchten“ Gebäudes nur unter schwerem Atemschutz möglich war, sodass im Ernstfall das Eintreffen auswärtiger Unterstützungskräfte hätte abgewartet werden müssen. Nachdem der Einsatz damit für die Ortswehr planmäßig abgelaufen war, konnte Kreisbrandinspektor Benedikt Kramer, der gemeinsam mit Kreisbrandmeister Hubert Berger die Inspektion abnahm, vor der wieder am Gerätehaus angetretenen Mannschaft seinen Bericht geben. Demzufolge befinden sich Gerätehaus, Ausrüstung und Fahrzeuge in gutem Zustand; die Wehr hatte bei den vorgeführten Übungen einen guten Ausbildungsstand bewiesen und die gestellten Aufgaben mit hoher Motivation und sehr gutem Können bewältigt. So lautete das abschließende Urteil „ausreichend“ (siehe Info). Kommandant Andreas Vogel dankte seinen Aktiven für die engagierte Mitwirkung und Bürgermeister Roland Biesenberger sprach namens der Marktgemeinde Buch Dank und Anerkennung aus, in den er ausdrücklich auch die starke und leistungsfähige Jugendgruppe mit einschloss. Info: Feuerwehr-Inspektion Gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz haben die Gemeinden die Pflicht, ihre Feuerwehren so aufzustellen, dass diese ihre Aufgaben vorschriftsgemäß ausüben können. Die Kreisbrandinspektion muss das in dreijährigem Turnus überprüfen. Hierzu werden die Übungs- und Einsatzpläne, die Ausrüstung und der Ausbildungsstand der Mannschaft von den zuständigen Fachleuten – Kreisbrandrat, -inspektor, -meister – in Augenschein genommen und beurteilt. Im Bericht über die Inspektion kann nur das Urteil „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“ gegeben werden. Somit bedeutet „ausreichend“ in diesem Fall nicht wie in der Schule eine weniger gute Bewertung, sondern, dass alles in Ordnung ist. Bildtext: Die Bekämpfung eines angenommenen Garagenbrandes in einem Wohnhaus „Zum Ghag“ war Bestandteil der Inspektion bei der Freiwilligen Feuerwehr Nordholz, wobei sich diese als gut ausgerüstet und ausgebildet sowie leistungsfähig und motiviert erwies. (wis)
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
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