28.02.2013

Feuerwehren raten zu Rauchmeldern

Kürzlich war es wieder einmal passiert: Eine defekte Heizdecke hatte im Obergeschoss eines Wohnhauses in Illerberg-Thal einen Schwelbrand ausgelöst, und die ahnungslos im Wohnzimmer sitzende Familie wurde durch einen Rauchmelder so rechtzeitig darauf aufmerksam, dass der Hausherr eine kokelnde Matratze noch rechtzeitig aus dem Haus bringen konnte. Die drei Bewohner kamen mit leichten Rauchvergiftungen davon. Alles wäre jedoch wesentlich schlimmer ausgegangen, wenn nicht das unscheinbare Gerät beim Auftauchen der ersten Rauchschwaden mit einem lauten Piepston Alarm ausgelöst hätte. Kommandant Georg Thalhofer von der Freiwilligen Feuerwehr Illerberg-Thal war als Einsatzleiter vor Ort und bestätigte, dass der Schaden bei späterer Alarmierung wohl deutlich größer gewesen wäre. So blieb es bei zwei angebrannten Matratzen. Kreisbrandrat Bernhard Schmidt aus Altenstadt ist froh, dass der Freistaat Bayern seit Beginn dieses Jahres den Einbau von Rauchmeldern wenigstens in Neubauten zur Pflicht gemacht hat. Bereits bestehende Wohnungen müssen gemäß dem neu eingeführten Absatz 4 im Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung bis zum Jahresende 2017 nachgerüstet werden. Die Verpflichtung gilt für alle Wohnungseigentümer, auch wenn staatlicherseits keine Überprüfung vorgesehen ist. Das Bayerische Innenministerium appelliert aber: „Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.“ Der Kreisbrandrat kommentiert das so: „Da baut man Häuser um eine halbe Million Euro und mehr und stattet diese womöglich mit Designermöbeln und allen sonstigen Annehmlichkeiten aus; dann kann man doch nicht bei den letzten paar Euro am falschen Fleck sparen.“ Einen geeigneten Rauchmelder, der von jedem Laien problemlos einzubauen ist, gibt es im Fachhandel schon für weniger als dreißig Euro. Dabei kommt es darauf an, ob das Gerät einzeln oder mit Funkverbindung zu allen weiteren Meldern im Haus installiert wird. Diese Ausrüstung, bei der alle Melder piepsen, sobald ein einzelner auslöst, wird von den Feuerwehren besonders empfohlen. Im Übrigen weisen die Feuerwehren auch darauf hin, dass man entgegen manch landläufiger Meinung im Schlaf durch Brandrauch nicht aufwacht, sondern nach wenigen Atemzügen bewusstlos wird, ohne jemals wieder aufzuwachen. Das im Rauch enthaltene Kohlenmonoxid ist geruchlos und wird vom Schlafenden nicht bemerkt. Auch die Vermutung, dass Haustiere eventuell den Rauch bemerken und die Bewohner wecken könnten, hat sich oft schon als fataler Irrtum erwiesen. (wis)
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
Feuerwehren
Landkreis Neu-Ulm
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