21.02.2011

Feuerwehr in Bayern – kommunale Einrichtung und Verein

Da bei den meisten Feuerwehren die Jahresversammlungen der aktiven Wehr und des Vereins gemeinsam veranstaltet werden, besteht vielfach Unkenntnis über den Unterschied zwischen der Feuerwehr als kommunaler Einrichtung und als Verein. Die Freiwillige Feuerwehr ist eine gemeindliche Einrichtung, die vom Kommandanten geleitet wird. Sie erfüllt eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und stellt damit eine kommunale Dienststelle wie alle anderen wie z.B. Bauhof oder Einwohnermeldeamt usw. dar, nur mit dem Unterschied, dass sie von ehrenamtlichen Kräften betrieben wird. Wenn es diese nicht gäbe, müsste die Gemeinde eine Pflicht- oder Berufsfeuerwehr aufstellen. Dienstherr ist damit der jeweilige Bürgermeister; die Fachaufsicht über Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzbetrieb wird von der Kreisbrandinspektion wahrgenommen. Der Feuerwehrverein ist dagegen ein privatrechtlich organisierter gemeinnütziger Verein, der von der Vorstandschaft geleitet wird. Er unterstützt die kommunale Einrichtung durch die Bereitstellung der Mitglieder und von Finanzmitteln, die aus Spenden oder Veranstaltungen gewonnen werden.
Artikel von: Wilhelm Schmid
Feuerwehren
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