16.12.2010

Erweiterte Fahrerlaubnis für die Feuerwehr

Bild: Wilhelm Schmid
Von Anja Schuster (Illertisser Zeitung) Landkreis Wenn‘s brennt, kommt die Feuerwehr, ist ja klar. Mit dem Auto, auch klar! Doch den Einsatzwagen darf nicht jeder fahren, schließlich bringen die meisten Fahrzeuge mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage. Für Feuerwehrmitglieder mit den alten 3er-Führerscheinen ist das kein Problem. Sie dürfen schon immer Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen bewegen. Für alle, die ihre Fahrerlaubnis erst nach 1999 erhalten haben, gilt das allerdings nicht mehr. Doch das soll jetzt geändert werden, sodass alle Inhaber mit B-Führerschein im Dienste von Feuerwehr und Rettungsdienst, auch bis zu 7,5-Tonnen-Gefährte fahren dürfen - und zwar ohne teuren Extra-Kurs. Heimische Feuerwehren begrüßen die Ausnahmeregelung, wie eine Umfrage ergab. „Das ist auf jeden Fall sinnvoll“, meint Kreisbrandinspektor Dr. Bernhard Schmidt. Dadurch ergebe sich mehr Spielraum für die Feuerwehren. Auch Alfred Raible, Kreisbrandrat im Kreis Neu-Ulm, bestätigt: „Gott sei Dank, das ist eine wesentliche Erleichterung.“ Der Landesfeuerwehrverband habe jahrelang dafür gekämpft, doch niemand habe es für möglich gehalten, dass diese Regelung wirklich kommt. Bisher wurde die Fahrerlaubnis für Inhaber der B-Führerscheine auf 4,75 Tonnen erhöht. „Mit dieser Regel sind wir nicht richtig ausgekommen“, erklärt Schmidt. Gerade kleine Feuerwehren, hätten oft nur ein Fahrzeug, das voll ausgenutzt wird und so schnell über diese Gewichtsgrenze komme. Erik Riedel, Kommandant der Illertisser Feuerwehr, nennt gleich ein Beispiel: „Tiefenbach hat nur ein Fahrzeug und das fällt genau in diese Regelung.“ Das Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF8/6 wiege mit mindestens 600 Liter Wasser im Tank viel mehr als 4,5 Tonnen. Um die schweren Fahrzeuge führen zu dürfen, müssen die Anwärter dennoch weiterhin intern geschult werden. Nach einer bestimmten Anzahl von Übungsfahrten werden sie von einem unabhängigen Prüfer getestet, der vom Kreisbrandrat bestellt wird. Wer die Erlaubnis erwerben will, hat lediglich zwei Voraussetzungen zu erfüllen. „Man muss aktives Feuerwehrmitglied sein, und seit mindestens zwei Jahren den Führerschein haben“, erklärt Kreisbrandrat Raible. Wer den Führerschein in der Tasche habe, könne sich in einem 34-stündigen Kurs als Maschinist ausbilden lassen. Der ist nicht nur Fahrer, sondern bedient auch Pumpen und Sonderaggregate und hält diese instand. Noch einen weiteren Vorteil bringt der neue Feuerwehrführerschein. „Für die Kommunen, die die Fahrausbildung ihrer Feuerwehrleute bezahlen muss, ist das die kostengünstige Lösung. Denn nach der jetzigen Regelung müssten alle den teureren Spezialführerschein machen“, sagt Riedel. Während die Gemeinde die Kosten zu tragen hat, sei der Kommandant dafür verantwortlich, dass es genügend Fahrer gebe, bestätigt Raible. Einig sind sich alle Befragten, dass eine weitere Aufstockung der Gewichtsklasse nicht sinnvoll sei. „Die Sicherheit ist ganz wichtig“, sagt Schmidt. Darum sei für einen richtigen LKW weiterhin eine spezielle Ausbildung sinnvoll. Bildtext:
Kommandant Stefan Winkler (auf dem Fahrersitz) von der Freiwilligen Feuerwehr Tiefenbach freut sich, nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen drei junge Kameraden zu Fahrern ausbilden lassen zu können (von links): Fabian Sailer, Andreas Haas und Christian Geist.
Mit freundlicher Genehmigung der
Illertisser Zeitung
Feuerwehren
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