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Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm - Wissenswertes / Heuwehrgerät

Folgende Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm sind mit Heuwehrgeräten ausgestattet:
Altenstadt, Biberach, Buch, Illerberg - Thal, Nersingen, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Reutti, Senden, Weißenhorn.

 

Quelle: Homepage der Feuerwehr Pfaffenhofen

Brandverhütung
bei Selbsterhitzung von Futterstoffen.
Heuwehrgerät

 

Allgemeine Hinweise 


A. Eigenart der Heuwehrausrüstung und Behandlung

Das patentierte, geprüfte und in der Praxis vielfach bewährte "Heuwehr Gebläseabkühlverfahren" macht Naturgesetze in eigenartiger Weise der Brandverhütung dienstbar. Es ermöglicht die Beherrschung von Fermentationsvorgängen und Fermentationsfolgen. 
Mit dem patentierten, geprüften und in der Praxis vielfach bewährten "Heuwehr-Gebläseabkühlgerät" kann der sich selbsttätig ständig steigernde Selbsterhitzungsvorgang von zu feucht eingebrachtem und unzweckmäßig eingelagertem Heu und ähnlichen Produkten rechtzeitig und sicher unterbrochen werden. Dadurch wird die Selbstentzündung verhindert, Außerdem bleiben bei rechtzeitigem Einsatz fast alle Futterwerte erhalten. 

B. Häufigeres Vorkommen von Selbsterhitzungsfällen

Frühe Heuernte, höhere Düngergaben, Mechanisierung der Erntebergung auf dem Feld und in der Scheune, Mangel an Arbeitskräften und dgl. mehr, sind die Ursachen für das häufigere Vorkommen von Selbsterhitzungsfällen. Diese mehr und mehr in Erscheinung tretenden Ursachen verstärken den schon immer wirksamen Einfluss eines zeitweilig ungünstigen Witterungsverlaufes. 


C. Sorgfaltsanforderungen bei der Ernte 


Die Möglichkeit der Abwendung der Brandgefahr bei unverhofften Heustockerhitzungen durch den Einsatz des "Heuwehrgerätes" darf auf keinen Fall zum Anlass werden, dass die Landwirte in der Sorgfalt der Ernte und Lagerung nachlassen. Trotz aller Erschwernisse dürfen die Landwirte keine Mühe scheuen, um eine gute und lagerfähige Ernte einzubringen, damit die Futterwerte erhalten bleiben und eine gefährliche, ungesteuerte Selbsterhitzung nicht eintritt. 

D. Sorgfaltspflicht bei der Überwachung des Temperaturverlaufes in den Lagerräumen 

Die Vorschriften der Bayerischen Landesverordnung über die Verhütung von Bränden vom 21. April 1961 und die entsprechenden Vorschriften in den Bundesländern, verpflichten die Landwirte zur Überwachung des Temperaturverlaufes bei den Erntegütern, die sich selbst entzünden können, während der ganzen Dauer der Lagerung in Lagerräumen. Zur Temperaturermittlung müssen geeignete Heustockthermometer verwendet werden. Die Temperaturen müssen sehr sorgfältig festgestellt werden. Grobe Fahrlässigkeit nach Versicherungsrecht liegt vor, wenn die Temperaturentwicklung nicht überwacht wird. Im Brandfalle können die Versicherungsanstalten dann die Zahlung der Brandentschädigung verweigern oder kürzen. Außerdem ist Strafverfolgung wegen fahrlässiger Brandstiftung zu gewärtigen. Bei Temperaturen über 70 Grad Celsius müssen geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Brandgefahr getroffen werden. 

E. Heuwehr - Behandlung bei Temperaturen von 70 bis  bis 100 Grad Celsius

Die geeignetste Maßnahme zur Abwendung der Brandgefahr und zugleich die unübertreffliche Methode zur Rettung der Futterwerte bei Heustockerhitzungen ist die Heuwehrbehandlung. Sie wirkt immer zuverlässig im Temperaturbereich von 70 bis 100 Grad C. Die Heuwehr-Behandlung soll grundsätzlich möglichst frühzeitig - ohne langes Zuwarten - vorgenommen werden. Die Heuwehrbehandlung erfordert nur einen geringen Aufwand an Zeit und Arbeitskraft, 

F. Unfaltversicherungsschutz - Unfallversicherungsträger

Werden die Maßnahmen zur Abwendung der Brandgefahr durch den Leiter des landwirtschaftlichen Betriebes angeordnet und mit hauptberuflich in der Landwirtschaft beschäftigten Personen durchgeführt, dann ist bei Unfällen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig. 

Werden die Maßnahmen zur Abwendung der Brandgefahr durch den Leiter des landwirtschaftlichen Betriebes angeordnet und mit Personen durchgeführt, die nicht hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind, sondern einen anderen Hauptberuf ausüben, dann gelten diese Personen als vorübergehend in der Landwirtschaft Beschäftigte. Bei Unfällen ist deswegen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig. Die Höhe der Entschädigung wird nach den Sätzen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft berechnet, die in der Regel nicht dem Einkommen aus anderen Berufen entsprechen. 

Werden die Maßnahmen durch den Kommandanten der Feuerwehr oder ein befehlsbefugtes Mitglied der Feuerwehr angeordnet und von Mitgliedern der Feuerwehr freiwillig durchgeführt, dann handelt es sich um eine entgeltfähige Hilfeleistung der Feuerwehr außerhalb ihrer gesetzlichen Aufgaben. Wie bei allen außergesetzlichen Hilfeleistungen der Feuerwehr ist bei Unfällen der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband zuständiger Versicherungsträger. Die Höhe der Entschädigung bei Unfällen ergibt sich aus den Sätzen dieses Verbandes zuzüglich Zusatzversicherung. 

G. Gerneinschaftsvorsorge

Brandverhütung ist Gemeinschaftsaufgabe. Das Heuwehrgerät eignet sich wie nur wenige andere Geräte hervorragend für den Gemeingebrauch. Jagdgenossenschaften,
Maschinengemeinschaften, Gemeinden und Landkreise beweisen ihren Gemeinsinn durch die Beschaffung eines Heuwehrgerätes. 

 

Praktische Anleitung in der Reihenfolge der Verrichtungen

 

1. Temperaturteststellung mit geeigneten Heumeßsonden

Sehr geeignet sind Heumesssonden mit Quecksilberthermometer. 

Feststellung der Temperatur besonders an den verdichteten Stellen des Heustockes (Abwurfstellen, Gebläseauswurfstellen etc.) 

Sei der Messung Heumesssonde zunächst möglichst tief bis zum Boden oder den Seitenwänden einstoßen. Heumesssonde nach einigen Minuten herausziehen und dabei durch die
Hand gleiten lassen und dadurch die heißeste Stelle ermitteln. 

Heumesssonde nochmals so einstoßen, dass das Quecksilberthermometer in die heißeste Schicht des Heustockes zu liegen kommt. 

Niemals auf fremde Angaben und Messungen vertrauen. Verlass ist nur auf die eigene Gewissenhaftigkeit. 

2. Heranziehung der Feuerwehr

Bei Temperaturen über 70 C Feuerwehrkommandanten oder zuständiges Mitglied der Feuerwehr heranziehen. Bereitstellung eines Trockenfeuerlöschers. 

Bei Temperaturen über 95 C oder wenn der Verdacht auf Glutherde, besonders bei schon längerer Lagerdauer besteht, Bereitstellung eines Tanklöschfahrzeuges oder einer Motorspritze oder eines Hydrantenanschlusses oder dgl. 

An das Tanklöschfahrzeug etc. 1 oder 2 nach Vorschrift eingebrachte Rohrsonden sicherheitshalber vorsorglich anschließen, damit notfalls der Brandherd von innen erfasst werden kann. 

Feuerwehr kann in der Regel bald abrücken, weil die kritische Lage nur kurze Zeit dauert und der Erfolg sich rasch abzeichnet. 

3. Gebrauchsfertigmachen des Gebläses

Überzeugen, ob Gebläse fremdkörperfrei ist. Verteilerkopf an der Saugseite des Gebläses aufdrehen (nicht aufdrücken), dabei Schauglas nach oben. 

4. Überprüfung der Stromanschlussverhältnisse 

Spannung: 380 V Drehstrom. 
Mindestabsicherung: 10 Amp. träge oder 15 Amp. flink.
Steckerauswechselungen nur durch den Fachmann vornehmen lassen. (Zur Vermeidung von Auswechselungen empfiehlt sich die Beschaffung von kurzen Kabelzwischenstücken mit gegendüblichen Steckern). 
Auf Erdung achten. Mit Prüfstift überzeugen, dass das Gerät nicht unter Strom steht. 

5. Probelauf

Wendeschalter nach links oder rechts einstellen. Dann kurz Strom einschalten bei geschlossenen Klappen des Verteilers. Laufrichtung feststellen. (Pfeil an Gebläse gibt richtige Laufrichtung an). 
Wenn nötig, Laufrichtung ändern: Strom abschalten, Gebläse auf alle Fälle zum Stillstand bringen.
Dann Wendeschalter in entgegengesetzte Stellung bringen. Erst dann wieder Strom einschalten. 

6. Wahl des Standortes für das Gebläse

Bei Behandlung von oben Gebläse möglichst seitlich vom Erhitzungskern am zugängigen Rand des Heustockes aufstellen. Bei Behandlung von der Seite, Gebläse möglichst auf Gummiwagen aufstellen. Gebläse immer waagrecht halten durch geeignete Unterlagen. 


7. Vorlochen

Vorlocher bei Behandlung von oben möglichst senkrecht einstoßen. Vorlocher bei Behandlung von der Seite etwas schräg abwärts einstoßen, damit das Einlaufen von Wasser möglich ist. 

Gasablasshahn des Vorlochers beim Einstich offen lassen. Überzeugen, ob Gase entweichen. (Geruchsprobe: brandig?) Bei Gasaustritt oder Qualmaustritt und / oder Temperaturen von 85 bis 100 Celsius über den Vorlocher Wasser einbringen 1/2 bis 2 Kanister). 

8. Vorlocher entfernen

Vorlocher herausziehen und dabei durch kreisende Bewegung den Hohlraum mit den verstärkten Muffen etwas erweitern. 

9. Rohrsonden einbringen

Rohrsonden mit geschlossener Klappe in den durch den Vorlocher erzeugten Hohlraum unter hin- und herdrehender Bewegung einführen. 

10. Abstand der Rohrsonden untereinander

Rohrsondenabstand 80 bis 100 cm. 
Rohrsondenanordnung nach örtlicher Gegebenheit (Dreieckverband, kreisförmige Anordnung, Linie etc.). 

11. Sicherung des Vorlochers und des Heustockthermometers bei Nichtgebrauch 

Bei Nichtgebrauch Vorlocher und Heustockthermometer zur Vermeidung von Unfällen immer in Heustock einstoßen. 

12. Verbindung von Gebläse und Rohrsonden

Klappen im Verteilerkopf geschlossen lassen.
Spiralschläuche an Verteilerkopf und Rohrsonden ankuppeln. 

13. Aufsetzen der Wasserbehälter (Kanister) auf die Rohrsonden und Anbringung von Notzugleinen ab 90 C Celsius

Gefüllte Wasserbehälter mit geschlossenen Wasserhähnen aufsetzen. Eventuell Notzugleinen anbringen. Klappen in den Rohrsonden öffnen.

14. Ableitung des entstehenden Dampfgemisches

Rohre von Gebläsehäckslern oder Ofenrohre oder dgl. über den Druckstutzen des Gebläses stülpen und so die Dämpfe in das Freie leiten. Häufig erleichert ein Rohrbogen dieses Vorhaben. 

15. Entfernung unbeteiligter Personen

Unbeteiligte Personen aus der Umgebung des Gerätes ververweisen. 

16. Inbetriebsetzen des Gerätes Grundsatz: Zuerst Absaugen. 

Einschalten des Motors. Dabei seitwärts treten.
Bei Temperaturen über 85 Grad C in die Rohrsonden des Haupterhitzungsbereiches Wasser tröpfeln lassen. (Nur tröpfeln, keinen Strahl. Die Tropfen sollen im Saugstrom zerstäuben, damit eine
Funkenlöschstrecke entsteht). Klappen am Verteilerkopf einzeln und langsam nacheinander öffnen. 
Durch das Schauglas im Verteilerkopf beobachten, ob sich Funkenflug bemerkbar macht. Das Schauglas beschlägt sich mit Wasserdampf, wenn die Tropfenzerstäubung funktioniert und wenn die Absaugung der Dämpfe wirksam wird. Notzugleinen gebrauchsbereit in Händen einer Hilfskraft.

17. Einstellung der Wassereintröpfelung

Nach Öffnung aller Klappen am Verteilerkopf die Wasserhähne an den Wasserbehältern nach kurzer Zeit schließen. 

18. Beobachtung des Verlaufes

Bei Austritt eines Dampfgemisches ohne Bedenken weiterbehandeln. Bei Austritt von heißen, trockenen Gasen das Gebläse abschalten und in die Rohrsonden hauptsächlich des Haupterhitzungsbereiches nochmals Wasser einlaufen lassen. Ein paar Minuten warten, damit sich im Innern des Heustocks Dampf entwickeln kann. Dann wieder einschalten und für kurze Zeit Wasser eintröpfeln lassen in eine oder zwei Sonden des Haupterhitzungsbereiches. Beachte dazu Ziffer 28 bis 30. 

19. Feststellung des Behandlungsfortschrittes Rohrsonden von Zeit zu Zeit befühlen. 

Eventuell erkaltete Rohrsonden herausnehmen und in den Haupterhitzungsbereich einbringen. 


20. Umstellung auf Belüftung

Nach Absenkung der Temperatur auf 45 bis 60 C kann auf Belüftung umgestellt werden. 
Bei niedrigen Anfangstemperaturen von 70 C und darunter auf alle Fälle einige Stunden absaugen. Erst dann auf Belüftung umstellen. 
Abnahme des Verteilertopfes in drehender Bewegung vom Saugstutzen des Gebläses und aufdrehen auf dessen Druckstutzen. 

21. Temperaturverlauf bei der Belüftung

Beim Belüften auftretende höhere Temperaturen sind Folgen des Ausgleiches des Wärmepotentials. 
Beim Belüften kühlt der Heustock von innen her aus. Die Restwärme wälzt unter, Kondenserscheinungen an die Außenflächen.

22. Beendigung der Behandlung

Nach Absenkung der Temperatur auf 20 bis 30 Grad C kann die Behandlung abgeschlossen werden. 
Zweckmäßig soll man jedoch lieber einige Stunden länger belüften als unbedingt erforderlich erscheint. Dies gilt besonders für Getreide im Stroh und für durchwachsenes Stroh. 

23.Temperaturkontrollen nach der Behandlung

Temperaturverlauf in den nächsten 4 bis 6 Wochen durch öfters Messungen kontrollieren. 
Der Betriebsleiter ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er zur Temperaturüberwachung auch nach der Behandlung verpflichtet bleibt.
Temperaturanstiege bis 65 C können sich einstellen, ohne dass deswegen eine Nachbehandlung erforderlich wird. Hafer mit Klee-Einsaat neigt zu Nacherhitzungen und bedarf aufmerksamer Beobachtung des Temperaturverlaufes. Fast regelmäßig muss mit Nacherhitzungen gerechnet werden, bei Heustöcken, die auf Unterdachtrocknungsanlagen lagern. Bei Nacherhitzungen über 65 C kann auf Nachbehandlung allgemein nicht verzichtet werden. 

24. Nachfüllungen auf den behandelten Futterstock

Bevor auf den behandelten Futterstock nachgefüllt wird, muss die etwa vorhandene Kondensschicht abgeräumt werden. Bei Futterstöcken mit hohem Wassergehalt (Anzeichen glitschige Rohrsonden beim Herausziehen) Nachfüllung möglichst vermeiden. 

25. Termperaturfeststellungen in anstoßenden Heuvierteln

In anstoßenden Heuvierteln stellt man die Temperatur zweckmäßig vor Beginn der Behandlung des erhitzten Heustockes fest. Spätere Feststellungen ergeben unsichere Resultate wegen der Verteilung des Wärmepotentials. Es sind alle Futterstöcke in der Scheune auf Temperatur zu kontrollieren. 

26. Besonderheiten der Behandlung bei vorhandener Unterdachtrocknungsanlage 

Bei Unterdachtrocknungsanlagen mit waagrechten Luftkanälen und Bodenrosten kann falsche Luftführung in den Rohrsonden eintreten. Deswegen bei Behandlung vor, oben die Rohrsonden links und rechts in etwa 1 Meter seitlichem Abstand vom Luftkanal einbringen und 1 Meter über dem Bodenrost enden lassen. Bei Behandlung von der Seite Rohrsonden ebenfalls mindestens 1 Meter über dem Bodenrost einbringen.

Bei Unterdachtrocknungsanlagen mit senkrechtem Luftführungsschacht (Zentralrohr) Rohrsonden kreisförmig um den Schacht anordnen und in der Mitte zwischen Schacht und Außenfläche einbringen. 
Wegen des hohen Wassergehaltes des stark vorgewelkten Grüngutes sind Nacherhitzungen fast unvermeidlich. Deswegen, wenn möglich, das Gerät an Ort und Stelle lassen und bei Temperaturanstieg über 65 bis 70 Grad C nachbehandeln. 

27. Pflege des Gerätes

Aus Gebläse, Rohrsonden und Vorlocher Rückstände entfernen, von Rohrsonden nach jedem Einsatz den Rost entfernen und zweckmäßigerweise mit Melkfett einreiben. Vorlochermesser möglichst nach jedem Einsatz schärfen. Unbrauchbar gewordene Messer mit Schneidkegel ersetzen. (Sie werden zum Selbstkostenpreis geliefert). Keilriemen nachsehen und evtll. ersetzen.  Etwaige Verunreinigungen aus dem Mantel des Elektromotors entfernen. 

28. 

Bisher wurden uns aus Bayern etwa 250 Fälle von Heustocküberhitzungen zur Kenntnis gebracht, bei denen Glutherde vorhanden waren, die erst während der Behandlung mit dem "Heuwehrgerät" offenbar wurden. 

In allen Fällen lag die Anfangstemperatur nahe 100 C bis zu 130 C. 

Es traten dabei folgende Merkmale auf: 

1. Statt einer Absenkung der Temperatur im ersten Abschnitt des Absaugens trat ein starker    Temperaturanstieg ein. 

2. Es traten keine nassen Dämpfe aus. 

3. Es traten dagegen heiße Gase und weißer, trockener Qualm aus (vergleichbar dem Qualm, der bei der Verbrennungen von Heu, Kartoffelkraut, Unkraut oder Laub in Erscheinung tritt).
Während durch nasse Dämpfe bis 100 Grad C die mit 160 Grad C vulkanisierten Spiraldrahtgummischläuche nicht angegriffen werden, löst sich bei heißen, trockenen Gasen über 100 Grad C der Belag mit zunehmender Temperatur in immer stärkerem Umfang auf. 

4. Es verbreitet sich Geruch nach Gummi und Teer. 

5. Schließlich verflüssigt sich der Belag der Spiraldrahtgummischläuche und die Dichtungen der Senden- und Schlauchkupplungen verschmoren. Die Abdichtung des Gebläsedeckels verliert an Wirksamkeit, so dass flüssiger Gummi am unteren Rand des Gebläsedeckels durchsickert. Die Innenwände des Gebläses und die Oberflächen des Flügelrades überziehen sich mit einer nicht mehr zu beseitigenden kautschukartigen Schicht. 

6. Durch Temperaturen über 10011 C können die Wälzlagerfette auslaufen, wodurch die Wälzlager unbrauchbar werden. 

29.

Werden die vorbeschriebenen Erscheinungen wahrgenommen. dann ist es unerlässlich, die Rohrsonden als Löschsonden zu gebrauchen und den Heustock von innen heraus zu wässern. Dadurch wird nicht nur einem Branddurchbruch vorgebeugt, sondern es werden auch die unvermeidlichen Abtragungsarbeiten wesentlich erleichtert, gefahrloser und weniger gesundheitsschädlich. 
Auf diese Art und Weise konnten in allen anfangs erwähnten 150 Überhitzungsfällen Brände verhütet werden, 

30.

Die beste Brandverhütung ist der rechtzeitige Einsatz des Heuwehrgerätes. Denn das Heuwehrgerät ist als Abkühlgerät geschaffen und soll nur im äußersten Notfall zur
Brandbekämpfung eingesetzt werden müssen.

 

Ihre Freiwillige Feuerwehr