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Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm - Wissenswertes / Heuwehrgerät |
Folgende Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm sind mit
Heuwehrgeräten ausgestattet:
Altenstadt, Biberach, Buch, Illerberg - Thal, Nersingen, Oberroth,
Osterberg,
Pfaffenhofen, Reutti, Senden, Weißenhorn.
Quelle: Homepage der Feuerwehr
Pfaffenhofen
Brandverhütung
bei Selbsterhitzung von Futterstoffen.
Heuwehrgerät
Allgemeine
Hinweise
A. Eigenart der Heuwehrausrüstung und
Behandlung
Das patentierte, geprüfte und in der Praxis vielfach bewährte
"Heuwehr
Gebläseabkühlverfahren" macht Naturgesetze in eigenartiger
Weise der
Brandverhütung dienstbar. Es ermöglicht die Beherrschung von
Fermentationsvorgängen und
Fermentationsfolgen.
Mit dem patentierten, geprüften und in der Praxis vielfach
bewährten
"Heuwehr-Gebläseabkühlgerät" kann der sich
selbsttätig ständig steigernde
Selbsterhitzungsvorgang von zu feucht eingebrachtem und
unzweckmäßig eingelagertem Heu
und ähnlichen Produkten rechtzeitig und sicher unterbrochen
werden. Dadurch wird die
Selbstentzündung verhindert, Außerdem bleiben bei
rechtzeitigem Einsatz fast alle
Futterwerte erhalten.
B. Häufigeres Vorkommen von
Selbsterhitzungsfällen
Frühe Heuernte, höhere Düngergaben, Mechanisierung der
Erntebergung auf dem Feld und in
der Scheune, Mangel an Arbeitskräften und dgl. mehr, sind die
Ursachen für das
häufigere Vorkommen von Selbsterhitzungsfällen. Diese mehr
und mehr in Erscheinung
tretenden Ursachen verstärken den schon immer wirksamen Einfluss
eines zeitweilig
ungünstigen Witterungsverlaufes.
C. Sorgfaltsanforderungen bei der Ernte
Die Möglichkeit der Abwendung der Brandgefahr bei unverhofften
Heustockerhitzungen durch
den Einsatz des "Heuwehrgerätes" darf auf keinen Fall zum Anlass
werden, dass
die Landwirte in der Sorgfalt der Ernte und Lagerung nachlassen. Trotz
aller Erschwernisse
dürfen die Landwirte keine Mühe scheuen, um eine gute und
lagerfähige Ernte
einzubringen, damit die Futterwerte erhalten bleiben und eine
gefährliche, ungesteuerte
Selbsterhitzung nicht eintritt.
D. Sorgfaltspflicht bei der Überwachung
des Temperaturverlaufes
in den Lagerräumen
Die Vorschriften der Bayerischen Landesverordnung über die
Verhütung von Bränden vom
21. April 1961 und die entsprechenden Vorschriften in den
Bundesländern, verpflichten die
Landwirte zur Überwachung des Temperaturverlaufes bei den
Erntegütern, die sich selbst
entzünden können, während der ganzen Dauer der Lagerung
in Lagerräumen. Zur
Temperaturermittlung müssen geeignete Heustockthermometer
verwendet werden. Die
Temperaturen müssen sehr sorgfältig festgestellt werden.
Grobe Fahrlässigkeit nach
Versicherungsrecht liegt vor, wenn die Temperaturentwicklung nicht
überwacht wird. Im
Brandfalle können die Versicherungsanstalten dann die Zahlung der
Brandentschädigung
verweigern oder kürzen. Außerdem ist Strafverfolgung wegen
fahrlässiger Brandstiftung
zu gewärtigen. Bei Temperaturen über 70 Grad Celsius
müssen geeignete Maßnahmen zur
Abwendung der Brandgefahr getroffen werden.
E. Heuwehr - Behandlung bei Temperaturen von
70 bis bis 100
Grad Celsius
Die geeignetste Maßnahme zur Abwendung der Brandgefahr und
zugleich die unübertreffliche
Methode zur Rettung der Futterwerte bei Heustockerhitzungen ist die
Heuwehrbehandlung. Sie
wirkt immer zuverlässig im Temperaturbereich von 70 bis 100 Grad
C. Die
Heuwehr-Behandlung soll grundsätzlich möglichst
frühzeitig - ohne langes Zuwarten -
vorgenommen werden. Die Heuwehrbehandlung erfordert nur einen geringen
Aufwand an Zeit und
Arbeitskraft,
F. Unfaltversicherungsschutz -
Unfallversicherungsträger
Werden die Maßnahmen zur Abwendung der Brandgefahr durch den
Leiter des
landwirtschaftlichen Betriebes angeordnet und mit hauptberuflich in der
Landwirtschaft
beschäftigten Personen durchgeführt, dann ist bei
Unfällen die landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft zuständig.
Werden die Maßnahmen zur Abwendung der Brandgefahr durch den
Leiter des
landwirtschaftlichen Betriebes angeordnet und mit Personen
durchgeführt, die nicht
hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind, sondern einen
anderen Hauptberuf
ausüben, dann gelten diese Personen als vorübergehend in der
Landwirtschaft
Beschäftigte. Bei Unfällen ist deswegen die
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
zuständig. Die Höhe der Entschädigung wird nach den
Sätzen der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft berechnet, die in der Regel nicht dem Einkommen
aus anderen Berufen
entsprechen.
Werden die Maßnahmen durch den Kommandanten der Feuerwehr oder
ein befehlsbefugtes
Mitglied der Feuerwehr angeordnet und von Mitgliedern der Feuerwehr
freiwillig
durchgeführt, dann handelt es sich um eine entgeltfähige
Hilfeleistung der Feuerwehr
außerhalb ihrer gesetzlichen Aufgaben. Wie bei allen
außergesetzlichen Hilfeleistungen
der Feuerwehr ist bei Unfällen der
Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband zuständiger
Versicherungsträger. Die Höhe der Entschädigung bei
Unfällen ergibt sich aus den
Sätzen dieses Verbandes zuzüglich Zusatzversicherung.
G. Gerneinschaftsvorsorge
Brandverhütung ist Gemeinschaftsaufgabe. Das Heuwehrgerät
eignet sich wie nur wenige
andere Geräte hervorragend für den Gemeingebrauch.
Jagdgenossenschaften,
Maschinengemeinschaften, Gemeinden und Landkreise beweisen ihren
Gemeinsinn durch die
Beschaffung eines Heuwehrgerätes.
Praktische Anleitung in der Reihenfolge der Verrichtungen
1. Temperaturteststellung mit geeigneten
Heumeßsonden
Sehr geeignet sind Heumesssonden mit Quecksilberthermometer.
Feststellung der Temperatur besonders an den verdichteten Stellen des
Heustockes
(Abwurfstellen, Gebläseauswurfstellen etc.)
Sei der Messung Heumesssonde zunächst möglichst tief bis zum
Boden oder den
Seitenwänden einstoßen. Heumesssonde nach einigen Minuten
herausziehen und dabei durch
die
Hand gleiten lassen und dadurch die heißeste Stelle
ermitteln.
Heumesssonde nochmals so einstoßen, dass das
Quecksilberthermometer in die heißeste
Schicht des Heustockes zu liegen kommt.
Niemals auf fremde Angaben und Messungen vertrauen. Verlass ist nur auf
die eigene
Gewissenhaftigkeit.
2. Heranziehung der Feuerwehr
Bei Temperaturen über 70 C Feuerwehrkommandanten oder
zuständiges Mitglied der Feuerwehr
heranziehen. Bereitstellung eines Trockenfeuerlöschers.
Bei Temperaturen über 95 C oder wenn der Verdacht auf Glutherde,
besonders bei schon
längerer Lagerdauer besteht, Bereitstellung eines
Tanklöschfahrzeuges oder einer
Motorspritze oder eines Hydrantenanschlusses oder dgl.
An das Tanklöschfahrzeug etc. 1 oder 2 nach Vorschrift
eingebrachte Rohrsonden
sicherheitshalber vorsorglich anschließen, damit notfalls der
Brandherd von innen erfasst
werden kann.
Feuerwehr kann in der Regel bald abrücken, weil die kritische Lage
nur kurze Zeit dauert
und der Erfolg sich rasch abzeichnet.
3. Gebrauchsfertigmachen des
Gebläses
Überzeugen, ob Gebläse fremdkörperfrei ist.
Verteilerkopf an der Saugseite des
Gebläses aufdrehen (nicht aufdrücken), dabei Schauglas nach
oben.
4. Überprüfung der
Stromanschlussverhältnisse
Spannung: 380 V Drehstrom.
Mindestabsicherung: 10 Amp. träge oder 15 Amp. flink.
Steckerauswechselungen nur durch den Fachmann vornehmen lassen. (Zur
Vermeidung von
Auswechselungen empfiehlt sich die Beschaffung von kurzen
Kabelzwischenstücken mit
gegendüblichen Steckern).
Auf Erdung achten. Mit Prüfstift überzeugen, dass das
Gerät nicht unter Strom
steht.
5. Probelauf
Wendeschalter nach links oder rechts einstellen. Dann kurz Strom
einschalten bei
geschlossenen Klappen des Verteilers. Laufrichtung feststellen. (Pfeil
an Gebläse gibt
richtige Laufrichtung an).
Wenn nötig, Laufrichtung ändern: Strom abschalten,
Gebläse auf alle Fälle zum
Stillstand bringen.
Dann Wendeschalter in entgegengesetzte Stellung bringen. Erst dann
wieder Strom
einschalten.
6. Wahl des Standortes für das
Gebläse
Bei Behandlung von oben Gebläse möglichst seitlich vom
Erhitzungskern am zugängigen
Rand des Heustockes aufstellen. Bei Behandlung von der Seite,
Gebläse möglichst auf
Gummiwagen aufstellen. Gebläse immer waagrecht halten durch
geeignete Unterlagen.
7. Vorlochen
Vorlocher bei Behandlung von oben möglichst senkrecht
einstoßen. Vorlocher bei
Behandlung von der Seite etwas schräg abwärts
einstoßen, damit das Einlaufen von Wasser
möglich ist.
Gasablasshahn des Vorlochers beim Einstich offen lassen.
Überzeugen, ob Gase entweichen.
(Geruchsprobe: brandig?) Bei Gasaustritt oder Qualmaustritt und / oder
Temperaturen von 85
bis 100 Celsius über den Vorlocher Wasser einbringen 1/2 bis 2
Kanister).
8. Vorlocher entfernen
Vorlocher herausziehen und dabei durch kreisende Bewegung den Hohlraum
mit den
verstärkten Muffen etwas erweitern.
9. Rohrsonden einbringen
Rohrsonden mit geschlossener Klappe in den durch den Vorlocher
erzeugten Hohlraum unter
hin- und herdrehender Bewegung einführen.
10. Abstand der Rohrsonden untereinander
Rohrsondenabstand 80 bis 100 cm.
Rohrsondenanordnung nach örtlicher Gegebenheit (Dreieckverband,
kreisförmige Anordnung,
Linie etc.).
11. Sicherung des Vorlochers und des
Heustockthermometers bei
Nichtgebrauch
Bei Nichtgebrauch Vorlocher und Heustockthermometer zur Vermeidung von
Unfällen immer in
Heustock einstoßen.
12. Verbindung von Gebläse und Rohrsonden
Klappen im Verteilerkopf geschlossen lassen.
Spiralschläuche an Verteilerkopf und Rohrsonden ankuppeln.
13. Aufsetzen der Wasserbehälter
(Kanister) auf die Rohrsonden
und Anbringung von Notzugleinen ab 90 C Celsius
Gefüllte Wasserbehälter mit geschlossenen Wasserhähnen
aufsetzen. Eventuell
Notzugleinen anbringen. Klappen in den Rohrsonden öffnen.
14. Ableitung des entstehenden
Dampfgemisches
Rohre von Gebläsehäckslern oder Ofenrohre oder dgl. über
den Druckstutzen des Gebläses
stülpen und so die Dämpfe in das Freie leiten. Häufig
erleichert ein Rohrbogen dieses
Vorhaben.
15. Entfernung unbeteiligter Personen
Unbeteiligte Personen aus der Umgebung des Gerätes
ververweisen.
16. Inbetriebsetzen des Gerätes
Grundsatz: Zuerst
Absaugen.
Einschalten des Motors. Dabei seitwärts treten.
Bei Temperaturen über 85 Grad C in die Rohrsonden des
Haupterhitzungsbereiches Wasser
tröpfeln lassen. (Nur tröpfeln, keinen Strahl. Die Tropfen
sollen im Saugstrom
zerstäuben, damit eine
Funkenlöschstrecke entsteht). Klappen am Verteilerkopf einzeln und
langsam nacheinander
öffnen.
Durch das Schauglas im Verteilerkopf beobachten, ob sich Funkenflug
bemerkbar macht. Das
Schauglas beschlägt sich mit Wasserdampf, wenn die
Tropfenzerstäubung funktioniert und
wenn die Absaugung der Dämpfe wirksam wird. Notzugleinen
gebrauchsbereit in Händen einer
Hilfskraft.
17. Einstellung der
Wassereintröpfelung
Nach Öffnung aller Klappen am Verteilerkopf die Wasserhähne
an den Wasserbehältern nach
kurzer Zeit schließen.
18. Beobachtung des Verlaufes
Bei Austritt eines Dampfgemisches ohne Bedenken weiterbehandeln. Bei
Austritt von heißen,
trockenen Gasen das Gebläse abschalten und in die Rohrsonden
hauptsächlich des
Haupterhitzungsbereiches nochmals Wasser einlaufen lassen. Ein paar
Minuten warten, damit
sich im Innern des Heustocks Dampf entwickeln kann. Dann wieder
einschalten und für kurze
Zeit Wasser eintröpfeln lassen in eine oder zwei Sonden des
Haupterhitzungsbereiches.
Beachte dazu Ziffer 28 bis 30.
19. Feststellung des Behandlungsfortschrittes
Rohrsonden von Zeit
zu Zeit befühlen.
Eventuell erkaltete Rohrsonden herausnehmen und in den
Haupterhitzungsbereich
einbringen.
20. Umstellung auf Belüftung
Nach Absenkung der Temperatur auf 45 bis 60 C kann auf Belüftung
umgestellt werden.
Bei niedrigen Anfangstemperaturen von 70 C und darunter auf alle
Fälle einige Stunden
absaugen. Erst dann auf Belüftung umstellen.
Abnahme des Verteilertopfes in drehender Bewegung vom Saugstutzen des
Gebläses und
aufdrehen auf dessen Druckstutzen.
21. Temperaturverlauf bei der Belüftung
Beim Belüften auftretende höhere Temperaturen sind Folgen des
Ausgleiches des
Wärmepotentials.
Beim Belüften kühlt der Heustock von innen her aus. Die
Restwärme wälzt unter,
Kondenserscheinungen an die Außenflächen.
22. Beendigung der Behandlung
Nach Absenkung der Temperatur auf 20 bis 30 Grad C kann die Behandlung
abgeschlossen
werden.
Zweckmäßig soll man jedoch lieber einige Stunden länger
belüften als unbedingt
erforderlich erscheint. Dies gilt besonders für Getreide im Stroh
und für durchwachsenes
Stroh.
23.Temperaturkontrollen nach
der Behandlung
Temperaturverlauf in den nächsten 4 bis 6 Wochen durch öfters
Messungen
kontrollieren.
Der Betriebsleiter ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er
zur
Temperaturüberwachung auch nach der Behandlung verpflichtet bleibt.
Temperaturanstiege bis 65 C können sich einstellen, ohne dass
deswegen eine
Nachbehandlung erforderlich wird. Hafer mit Klee-Einsaat neigt zu
Nacherhitzungen und
bedarf aufmerksamer Beobachtung des Temperaturverlaufes. Fast
regelmäßig muss mit
Nacherhitzungen gerechnet werden, bei Heustöcken, die auf
Unterdachtrocknungsanlagen
lagern. Bei Nacherhitzungen über 65 C kann auf Nachbehandlung
allgemein nicht verzichtet
werden.
24. Nachfüllungen auf den behandelten
Futterstock
Bevor auf den behandelten Futterstock nachgefüllt wird, muss die
etwa vorhandene
Kondensschicht abgeräumt werden. Bei Futterstöcken mit hohem
Wassergehalt (Anzeichen
glitschige Rohrsonden beim Herausziehen) Nachfüllung
möglichst vermeiden.
25. Termperaturfeststellungen in
anstoßenden Heuvierteln
In anstoßenden Heuvierteln stellt man die Temperatur
zweckmäßig vor Beginn der
Behandlung des erhitzten Heustockes fest. Spätere Feststellungen
ergeben unsichere
Resultate wegen der Verteilung des Wärmepotentials. Es sind alle
Futterstöcke in der
Scheune auf Temperatur zu kontrollieren.
26. Besonderheiten der Behandlung bei
vorhandener
Unterdachtrocknungsanlage
Bei Unterdachtrocknungsanlagen mit waagrechten Luftkanälen und
Bodenrosten kann falsche
Luftführung in den Rohrsonden eintreten. Deswegen bei Behandlung
vor, oben die Rohrsonden
links und rechts in etwa 1 Meter seitlichem Abstand vom Luftkanal
einbringen und 1 Meter
über dem Bodenrost enden lassen. Bei Behandlung von der Seite
Rohrsonden ebenfalls
mindestens 1 Meter über dem Bodenrost einbringen.
Bei Unterdachtrocknungsanlagen mit senkrechtem Luftführungsschacht
(Zentralrohr)
Rohrsonden kreisförmig um den Schacht anordnen und in der Mitte
zwischen Schacht und
Außenfläche einbringen.
Wegen des hohen Wassergehaltes des stark vorgewelkten Grüngutes
sind Nacherhitzungen fast
unvermeidlich. Deswegen, wenn möglich, das Gerät an Ort und
Stelle lassen und bei
Temperaturanstieg über 65 bis 70 Grad C nachbehandeln.
27. Pflege des Gerätes
Aus Gebläse, Rohrsonden und Vorlocher Rückstände
entfernen, von Rohrsonden nach jedem
Einsatz den Rost entfernen und zweckmäßigerweise mit
Melkfett einreiben. Vorlochermesser
möglichst nach jedem Einsatz schärfen. Unbrauchbar gewordene
Messer mit Schneidkegel
ersetzen. (Sie werden zum Selbstkostenpreis geliefert). Keilriemen
nachsehen und evtll.
ersetzen. Etwaige Verunreinigungen aus dem Mantel des
Elektromotors entfernen.
28.
Bisher wurden uns aus Bayern etwa 250 Fälle von
Heustocküberhitzungen zur Kenntnis
gebracht, bei denen Glutherde vorhanden waren, die erst während
der Behandlung mit dem
"Heuwehrgerät" offenbar wurden.
In allen Fällen lag die Anfangstemperatur nahe 100 C bis zu 130
C.
Es traten dabei folgende Merkmale auf:
1. Statt einer Absenkung der Temperatur im ersten Abschnitt des
Absaugens trat ein
starker Temperaturanstieg ein.
2. Es traten keine nassen Dämpfe aus.
3. Es traten dagegen heiße Gase und weißer, trockener Qualm
aus (vergleichbar dem Qualm,
der bei der Verbrennungen von Heu, Kartoffelkraut, Unkraut oder Laub in
Erscheinung
tritt).
Während durch nasse Dämpfe bis 100 Grad C die mit 160 Grad C
vulkanisierten
Spiraldrahtgummischläuche nicht angegriffen werden, löst sich
bei heißen, trockenen
Gasen über 100 Grad C der Belag mit zunehmender Temperatur in
immer stärkerem Umfang
auf.
4. Es verbreitet sich Geruch nach Gummi und Teer.
5. Schließlich verflüssigt sich der Belag der
Spiraldrahtgummischläuche und die
Dichtungen der Senden- und Schlauchkupplungen verschmoren. Die
Abdichtung des
Gebläsedeckels verliert an Wirksamkeit, so dass flüssiger
Gummi am unteren Rand des
Gebläsedeckels durchsickert. Die Innenwände des Gebläses
und die Oberflächen des
Flügelrades überziehen sich mit einer nicht mehr zu
beseitigenden kautschukartigen
Schicht.
6. Durch Temperaturen über 10011 C können die
Wälzlagerfette auslaufen, wodurch die
Wälzlager unbrauchbar werden.
29.
Werden die vorbeschriebenen Erscheinungen wahrgenommen. dann ist es
unerlässlich, die
Rohrsonden als Löschsonden zu gebrauchen und den Heustock von
innen heraus zu wässern.
Dadurch wird nicht nur einem Branddurchbruch vorgebeugt, sondern es
werden auch die
unvermeidlichen Abtragungsarbeiten wesentlich erleichtert, gefahrloser
und weniger
gesundheitsschädlich.
Auf diese Art und Weise konnten in allen anfangs erwähnten 150
Überhitzungsfällen
Brände verhütet werden,
30.
Die beste Brandverhütung ist der rechtzeitige Einsatz des
Heuwehrgerätes. Denn das
Heuwehrgerät ist als Abkühlgerät geschaffen und soll nur
im äußersten Notfall zur
Brandbekämpfung eingesetzt werden müssen.
Ihre Freiwillige Feuerwehr